Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen „Werkstattrisiko“

Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen "Werkstattrisiko"

Rechnet eine Autowerkstatt für eine Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung nicht dafür zahlen. Das Risiko trägt der Versicherte, entschied der Bundesgerichtshof. Von Antonetta Stephany.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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