In eigener Sache: Urteil zur SZ-Berichterstattung über Konstantin Wecker

Das Landgericht Berlin II sieht kein öffentliches Interesse daran, über mutmaßliche Beziehungen des Künstlers zu damals minderjährigen Mädchen aufzuklären. Die SZ wird Berufung einlegen.

Quelle: SZ.de

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