Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Er begründete die Entscheidung unter anderem mit der Parteilinie zur Remigration. [mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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