„Cum-Cum“-Deals: Aufsicht prüft Abschluss der DekaBank

Frühere „Cum-Cum“-Aktiengeschäfte haben der DekaBank eine Untersuchung der deutschen Finanzaufsicht eingebrockt. Es gebe Anhaltspunkte, dass die Bank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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