EuGH: Deutschlands Kürzung von Asylleistungen rechtswidrig

EuGH: Deutschlands Kürzung von Asylleistungen rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat Kürzungen von Asylleistungen in Deutschland in bestimmten Fällen für unzulässig erklärt. Auch abgelehnte Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, haben Anspruch auf Leistungen. Von Klaus Hempel.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

Author: RSS-Feed