E-Zigaretten-Tanks dürfen nur mit Alterskontrolle verkauft werden

E-Zigaretten-Tanks dürfen nur mit Alterskontrolle verkauft werden

Der Bundesgerichtshof stärkt den Jugendschutz beim Handel mit Tabakprodukten. Auch Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nur verkauft werden, wenn vorher eine Alterskontrolle durchgeführt wurde. Von Tobias Hinderks.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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