Der DAX hat zum Wochenschluss erneut eine Bestmarke aufgestellt. Doch das neue Rekordhoch könnte sich als Fehlausbruch entpuppen – die nahezu euphorische Stimmung der Anleger mahnt zur Vorsicht. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13