Wer mit seinen Aktien oder Fonds in ein neues Wertpapier-Depot umziehen will, muss dafür bei seiner Bank einen besonderen Auftrag erteilen. Dabei gilt es einige Regeln zu beachten. Von Andreas Braun.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13