Der DAX steuert auf ein deutliches Wochenminus zu. Am Nachmittag ist maximal noch Schadensbegrenzung möglich – wenn der US-Arbeitsmarktbericht nach den Wünschen der Anleger ausfällt. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13