Der Wagemut, den die deutschen Anleger an den Tag legten, wurde in New York nicht geteilt. Kurz vor der Zahlenvorlage des KI-Giganten Nvidia tendierten die US-Märkte schwächer.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13