Höckes Revisionismus ist zu Recht ein Fall für den Verfassungsschutz

Es ist belegt, dass der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke immer wieder Geschichtsrevisionismus betreibt. Der Verfassungsschutz stuft dies als Teil eines rechtsextremen Weltbildes ein. Das Gerichtsurteil ist richtig, die Terminierung allerdings unklug.

Quelle: DIE WELT