Die sächsische AfD wehrt sich dagegen, dass der Verfassungsschutz sie Ende 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft hat. Mit einem entsprechenden Eilantrag hatte sie allerdings keinen Erfolg.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13