Oberverwaltungsgericht Münster billigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Die AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla am 24. April 2024 in Berlin

Das entschied am Montagmorgen das Oberverwaltungsgericht in Münster. Entscheidend war unter anderem die Frage, ob die Partei ein grundgesetzwidriges, ethnisch-homogenes Volksverständnis vertrete.

Quelle: FAZ.NET

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