Der DAX bleibt zu Wochenbeginn in Reichweite seines Rekordhochs. Nun, da viele Anleger aus einem langen Wochenende zurückkehren, wird sich weisen, wie nachhaltig die jüngsten Kursgewinne sind.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13