Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen

Der Verfassungsschutz habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Quelle: SZ.de