Der Verfassungsschutz habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
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Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen
13. Mai 2024