Die EU-Kommission hat das Buchungsportal Booking.com als wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern eingestuft. Die Plattform muss deshalb höhere Auflagen erfüllen. Urlauber könnten davon profitieren.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13