An sich sind die Investoren recht zufrieden mit den jüngsten Unternehmenszahlen. Dass die jüngste Erholung zur Wochenmitte dennoch stockte, lag wohl vor allem an Gewinnmitnahmen.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13