Die Furcht vor einer weiteren Eskalation im Nahen Osten hält die Anleger in Atem. Von einer Panikreaktion sind die Märkte allerdings weit entfernt, nun kommt es auf die Reaktion des Iran an. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13