Die aktuellen Zinssorgen lassen die Investoren zögerlich agieren. Immerhin dürfte sich der Abstand zum DAX-Rekordhoch bei 18.567 Punkten zum Handelsstart nicht vergrößern.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13