Der AfD-Politiker Krah hat nach Recherchen von WDR, NDR und SZ bei einer FBI-Kontrolle im Dezember letzten Jahres eine vierstellige Summe Bargeld bei sich. Weil er verdächtigt wurde, Zahlungen von einem prorussischen Aktivisten erhalten zu haben, hatte das FBI Krah befragt.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13