Der DAX dürfte im neuen Monat da weitermachen, wo er im alten aufgehört hat – mit immer neuen Rekordständen. Zum Wochenschluss steuert der deutsche Leitindex abermals auf eine Bestmarke zu. [mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13