Der Bundesfinanzhof hat zu den steuerlichen Folgen eines Berliner Testaments geurteilt. Dabei setzen sich Ehepaare gegenseitig als Erben ein – erst nach deren Tod sollen die Kinder erben. Aber der Staat kassiert zwei Mal Erbschaftsteuer. Von Wolfram Schrag.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13