Die Anleger bleiben auch zu Wochenbeginn in Kauflaune, der DAX verfehlt eine neue Bestmarke nur knapp. Für Experten ist das allerdings keineswegs ein gutes Zeichen, sie mahnen zur Vorsicht.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13