Wer zu lange parkt, muss das Abschleppunternehmen bezahlen

Hinweisschild zum kostenpflichtigen Parken an  einem Supermarkt Parkplatz. | picture alliance / CHROMORANGE

Wer ein Parkticket kauft, muss nach dem Ablauf der Parkdauer wegfahren. Andernfalls darf der Inhaber des Parkplatzes das Auto abschleppen lassen und dem Fahrzeugführer die Kosten in Rechnung stellen. Von Tobias Hinderks.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

Author: RSS-Feed