EuGH: Airlines müssen bei Flugausfall auch Provision erstatten

Eine Anzeigetafel zeigt gestrichene Flüge am Flughafen Hamburg. | dpa

Wieder hat der EuGH die Rechte Reisender gestärkt: Wer seinen ausgefallenen Flug über ein Portal gebucht hat, bekommt auch dessen Vermittlungsgebühr zurück – und zwar von der Fluglinie. Von Elena Raddatz.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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