So soll das geplante “Recht auf Reparatur” aussehen

An einem geöffneten Smartphone wird eine Reparatur vorgenommen. | dpa

Für elektronische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones soll es bald ein “Recht auf Reparatur” geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf des Verbraucherministeriums. [mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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