USM-Haller-Regale können urheberrechtlich geschützt sein

Ein Mitarbeiter des Moebelherstellers USM setzt ein Regal der Serie USM Haller zusammen. (Archivbild: 08.04.2009) | Picture-Alliance/KEYSTONE

Der Möbelhersteller USM hat einen Konkurrenten verklagt, weil er ähnliche Regalteile verkauft haben soll. Der EuGH stellt klar, wann Gebrauchsgegenstände wie Möbel urheberrechtlich geschützt sein können. Von E. Hyseni.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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