Urteil: Kaffeeholen im Betrieb nur in Ausnahmen unfallversichert

Eine Frau bereitet Kaffee in einer Büroküche zu. | picture alliance / Westend61

Wer sich beim Holen eines Kaffees im Betrieb verletzt, ist grundsätzlich erst einmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Doch es gibt Ausnahmen.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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