Bundesverfassungsgericht: Auslieferung von Maja T. an Ungarn war unzulässig

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Im vergangenen Juni hat Deutschland die linksextreme Maja T., die sich selbst als nonbinär bezeichnet, an Ungarn ausgeliefert. Nun hat Karlsruhe über ihre Verfassungsbeschwerde entschieden.

Quelle: FAZ.NET

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