Kabinett beschließt Gesetzentwurf für digitalen Kassenbon ab 2028

Kabinett beschließt Gesetzentwurf für digitalen Kassenbon ab 2028

Weniger Papier, weniger Bürokratie und auch weniger Steuerbetrug: Darauf setzt das Kabinett mit einem neuen Gesetzentwurf. Ab 2028 sollen Kassenbons künftig digital werden. Für wen es Ausnahmen geben soll – und was der Einzelhandel kritisiert.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

Author: RSS-Feed