Beratung über Strafverschärfung bei Delikten mit K.-o.-Tropfen

Beratung über Strafverschärfung bei Delikten mit K.-o.-Tropfen

Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mindestens fünf Jahre ins Gefängnis. Der Bundestag berät heute über den Gesetzentwurf. Justizministerin Hubig setzt zusätzlich auf Aufklärung.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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