GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen

GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen

Eine unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch KI-Anwendungen verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Das entschied heute das Landgericht München. Beobachter sehen darin Signalwirkung. Von Fritz Espenlaub.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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