„Stark ungepflegt“ zum Vorstellungsgespräch? Arbeitsagentur darf Leistungen kürzen

Die bestehende interne Weisung wurde Anfang Juli ergänzt. Eine Pflichtverletzung liegt nun vor, wenn Leistungsbezieher durch negatives Verhalten ein Arbeitsverhältnis verhindern. Der Sozialverband VdK kritisiert die Änderung – die fehlende Klarheit schaffe Rechtsunsicherheit.

Quelle: DIE WELT

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