Bundeswehr darf künftig notfalls Drohnen abschießen

Bundeswehr darf künftig notfalls Drohnen abschießen

Die Bundeswehr erhält mehr Kompetenzen zur Abwehr von Drohnen. In bestimmten Fällen ist nun auch der Abschuss unbemannter Flugkörper erlaubt. Der Bundesrat billigte die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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