BGH-Urteil: Gewinnbringende Untervermietung nicht rechtens

Schlüssel auf einem Untermietvertrag | dpa

Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer das trotzdem tut, riskiert die Kündigung durch den Vermieter. Von Egzona Hyseni.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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