Gesetzgeber schafft Rechtssicherheit für Mieterstromprojekte

Mehrfamilienhaus mit Solaranlagen auf dem Dach. | picture alliance / Jochen Tack

Im Sommer hatte eine BGH-Entscheidung bei Anbietern von Mieterstrom für Unruhe gesorgt. Eine Übergangsregelung sichert nun bestehende Anlagen ab. Davon profitieren auch Stromprojekte der Industrie. Von Philip Raillon.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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