BGH: “Schäden durch Pandemien” dürfen ausgeschlossen werden

Außenansicht des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. | EPA

Eine Reiseversicherung hatte “Schäden durch Pandemien” von ihren Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband findet diese Formulierung missverständlich und klagte. Von Alena Lagmöller.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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