Nach Urteil des Arbeitsgerichts muss neu verhandelt werden

Ein Logo des Nutzfahrzeugherstellers Daimler Truck steht vor der Firmenzentrale. | dpa

Nach einem Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts in Erfurt muss der Fall einer Abteilungsleiterin bei Daimler Truck neu verhandelt werden. Ihre Chancen auf eine hohe Entschädigung sind gestiegen. Von Christoph Kehlbach.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

Author: RSS-Feed