EuGH: Keine Entschädigung bei Flugverspätung nach Blitzeinschlag

Ein Blitz durchzuckt den Himmel während sich ein Flugzeug im Landeanflug befindet (Archivbild) | picture alliance/dpa

Ein Flugzeug wird von einem Blitz getroffen und muss überprüft werden, der nächste Flug verspätet sich. In der Regel können betroffene Passagiere kein Geld von der Airline verlangen, hat der EuGH entschieden. Von Elena Raddatz. [mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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