Klage von Verbraucherschützern gegen Lidl-App abgewiesen

Smartphone mit Informationen über die Lidl Plus APP. | IMAGO/Hanno Bode

Der Discounter Lidl darf seine Treue-App als “kostenlos” bezeichnen, auch wenn die Nutzer dafür Daten preisgeben. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies eine Klage von Verbraucherschützern ab.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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