Verbraucherschützer verklagen Airlines wegen Handgepäck-Gebühren

Ein Sicherheitsmitarbeiter schaut am Terminal vom Flughafen BER das Handgepäck auf einem Förderband an. | dpa

Wer größeres Handgepäck auf Reisen mitnehmen möchte, muss bei bestimmten Airlines draufzahlen. Für Verbraucherschützer ist das ein klarer Verstoß gegen EU-Recht. Nun verklagen sie drei Fluggesellschaften.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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