Der Fall „Compact“ gehört vor das Bundesverfassungsgericht

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat sein Urteil über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ angekündigt. Doch das genügt nicht. Denn die Meinungsfreiheit ist, wie das Bundesverfassungsgericht einst festgestellt hat, „die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“.

Quelle: DIE WELT

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