Kartellamt sieht Amazons Preisvorgaben für Händler kritisch

Amazon-Logo auf einem Display in einem Versandlager. | picture alliance/dpa/MAXPPP

Das Kartellamt hält die Preisobergrenzen für Händler, die ihre Waren auf Amazon anbieten, für “wettbewerblich bedenklich”. Der weltgrößte Onlinehändler hingegen sieht darin ein Instrument, um Kunden zu helfen.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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