Nach Klage: Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben

Ein Warentrenner mit Lidl Werbung auf einen Laufband an der Kasse beim Discunter Lidl. | picture alliance / ABBfoto

Die Discount-Supermarktkette Lidl muss in ihrer Werbung künftig immer den Preis für alle Kunden angeben – das sieht eine Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale vor. Beworbene “App-Preise” hatten für Verwirrung gesorgt.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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