Bundesgerichtshof: Kartellamt darf bei Apple besonders streng hinschauen

Der Apple Store auf der Fifth Avenue in New York. | AFP

Das Bundeskartellamt beobachtet Apple besonders intensiv. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof heute bestätigt hat. Das Kartellamt könnte nun Wettbewerbsmaßnahmen ergreifen. Von Philip Raillon.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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