BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig

Eine EC-Karte wird in einen Geldautomaten gesteckt. | dpa

Sogenannte Negativzinsen auf Bankguthaben sind zumindest bei Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen. Von Egzona Hyseni.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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