BGH klärt, wann Stornokosten wegen Corona gezahlt werden müssen

Die leere Ankunftshalle des Flughafens Haneda in Tokio (Archivbild von November 2011) | AFP

Zu Beginn der Pandemie stornierten viele Kunden ihre Pauschalreisen. Manche Veranstalter verlangten dafür Stornogebühren. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar, unter welchen Voraussetzungen diese Gebühren anfallen. Von E. Hyseni.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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