Urheberrecht: GEMA verklagt KI-Unternehmen Suno

Der Schriftzug der GEMA am Sitz der Generaldirektion Berlin  | dpa

Mit der KI-Anwendung Suno können Nutzer Songs generieren. Die GEMA wirft den Betreibern vor, dafür bekannte Werke zu nutzen, ohne die Künstler zu bezahlen. Sie hat nun Klage gegen das Unternehmen eingereicht.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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