Beim Schutz des Verfassungsgerichts wäre mehr möglich gewesen

Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Henning Radtke, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, und Yvonne Ott, setzen nach einer Urteilsverkündung ihre Richterbarrette auf. | dpa

Der Bundestag hat eine Reform zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Mehreren Sachverständigen im Rechtsausschuss ging sie nicht weit genug. Doch die Zeit drängt – und immerhin gibt es nun eine Lösung. Von Claudia Kornmeier.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13