Die Volkswagen-Führung lehnt das Zukunftskonzept der Arbeitnehmerseite zur Konsolidierung des Konzerns ab. Eine ausreichende Entlastung sei “nicht feststellbar”, hieß es zur Begründung.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13